Beschluss:

 

Die beantragte Bezuschussung ist zu gewähren.

 


 

Es wurde vor diesem Beschluss folgender Beschluss gefasst:

 

Es wird die persönliche Beteiligung des Herrn Martin festgestellt.

Abstimmungsergebnis 14 : 0

Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.