Sitzung: 17.03.2021 Gemeinderat
Vorlage: 01/2021/1969
Beschluss:
Für
folgende Maßnahmen ist das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu
erteilen:
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Umnutzung
von Hotelzimmern in Ferienapartments
-
Erweiterung
nach Norden auf erdgeschossiger Küche
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Errichtung
eines Erschließungs-Treppenturmes mit Aufzug für Laubengang im Norden
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Anbau
einer Balkonanlage im Süden
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Einhausung
Überdachung zu integrierten Gästeraum Wintergarten
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Abriss
und Neubau von Küchenräumen, Kühlraumen für vorhandene Gastronomie
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Neubau
von Lagerräumen, Müllentsorgung, Sozialräumen, etc. für vorhandene Gastronomie
-
Neubau
von Technikräumen für Heizung & Elektro mit Ziel einer überaus hohen
regenerativen Energieversorgung
Folgende
Fragen zum Vorbescheid beantwortet der Gemeinderat mit jeweils 13 : 0 Stimmen
mit Ja:
- Stimmt der Gemeinderat der profilgenauen Ergänzung im
Westen zu?
- Dürfen die Stellplätze auch im Süden nachgewiesen
werden?
- Kann eine neue erdüberdeckte Nebenraumzone auf der
Fläche eines früher abgerissenen Verbindungsbaus zu Lustberg 1a für
Pelletsheizung und Lager gebaut werden?
- Dürfen die Hotelzimmer zu Ferienwohnungen umgebaut
werden?
- Darf die Betriebsleiterwohnung angebaut werden?
- Ist ein neues Dach mit 19° mit Übernahme der südlichen
vorhandenen Wandhöhe der Gauben und alten Firsthöhe denkbar? Ziel ist
hoher solarer Stromertrag zum Eigenverbrauch.
- Darf zur Sicherung von Barrierefreiheit und zur
Errichtung eines 1. Rettungsweges aus OG und DG ein
Erschließungstreppenhaus mit Aufzug angebaut werden?
- Kann der Spielplatz im Westen vorgesehen werden?
- Darf der überdachte Freisitz zu einem beheizten
Wintergarten geschlossen werden?
- Dürfen die Lärmschutzbalkone angebaut werden?
- Darf eine ordentliche Einfriedung als Steinmauer und
Metallstab von ca. 2,00 m Höhe errichtet werden? Zur Abgrenzung des
Grundstücks zum Flurstück Lustberg 1a im Norden oder der B17 im Osten um
z.B. den Schutz für spielende Kinder oder auch Hunde überhaupt
gewährleisten zu können.
- Darf vielleicht der aktuell auf dem Grundstück stehende
offene Unterstand an der Westgrenze zu einer geschlossenen Garage umgebaut
und nach dem großen herrschenden Parkplatzbedarf etwas vergrößert werden?
Die tatsächlich fast doppelte Fläche der aktuellen Bodenplatte dort ist
noch die alte aus dem in einer früheren Baugenehmigung genehmigten und
damals errichteten Maschinenhalle & Werkstatt.