Beschluss:

 

Für folgende Maßnahmen ist das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen:

 

-          Umnutzung von Hotelzimmern in Ferienapartments

-          Erweiterung nach Norden auf erdgeschossiger Küche

-          Errichtung eines Erschließungs-Treppenturmes mit Aufzug für Laubengang im Norden

-          Anbau einer Balkonanlage im Süden

-          Einhausung Überdachung zu integrierten Gästeraum Wintergarten

-          Abriss und Neubau von Küchenräumen, Kühlraumen für vorhandene Gastronomie

-          Neubau von Lagerräumen, Müllentsorgung, Sozialräumen, etc. für vorhandene Gastronomie

-          Neubau von Technikräumen für Heizung & Elektro mit Ziel einer überaus hohen regenerativen Energieversorgung

 


 

Folgende Fragen zum Vorbescheid beantwortet der Gemeinderat mit jeweils 13 : 0 Stimmen mit Ja:

 

  1. Stimmt der Gemeinderat der profilgenauen Ergänzung im Westen zu? 
  2. Dürfen die Stellplätze auch im Süden nachgewiesen werden? 
  3. Kann eine neue erdüberdeckte Nebenraumzone auf der Fläche eines früher abgerissenen Verbindungsbaus zu Lustberg 1a für Pelletsheizung und Lager gebaut werden? 
  4. Dürfen die Hotelzimmer zu Ferienwohnungen umgebaut werden? 
  5. Darf die Betriebsleiterwohnung angebaut werden? 
  6. Ist ein neues Dach mit 19° mit Übernahme der südlichen vorhandenen Wandhöhe der Gauben und alten Firsthöhe denkbar? Ziel ist hoher solarer Stromertrag zum Eigenverbrauch. 
  7. Darf zur Sicherung von Barrierefreiheit und zur Errichtung eines 1. Rettungsweges aus OG und DG ein Erschließungstreppenhaus mit Aufzug angebaut werden? 
  8. Kann der Spielplatz im Westen vorgesehen werden? 
  9. Darf der überdachte Freisitz zu einem beheizten Wintergarten geschlossen werden? 
  10. Dürfen die Lärmschutzbalkone angebaut werden? 
  11. Darf eine ordentliche Einfriedung als Steinmauer und Metallstab von ca. 2,00 m Höhe errichtet werden? Zur Abgrenzung des Grundstücks zum Flurstück Lustberg 1a im Norden oder der B17 im Osten um z.B. den Schutz für spielende Kinder oder auch Hunde überhaupt gewährleisten zu können.  
  12. Darf vielleicht der aktuell auf dem Grundstück stehende offene Unterstand an der Westgrenze zu einer geschlossenen Garage umgebaut und nach dem großen herrschenden Parkplatzbedarf etwas vergrößert werden? Die tatsächlich fast doppelte Fläche der aktuellen Bodenplatte dort ist noch die alte aus dem in einer früheren Baugenehmigung genehmigten und damals errichteten Maschinenhalle & Werkstatt.