Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 28.04.2021 (Vorentwurf vom 25.09.2021, Entwurf vom 08.02.2021) fest.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.

 

Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.

 

Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.