Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung der vierten Änderung des Bebauungsplanes „An der Lorenz-Paul-Straße“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 30.04.2021, als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.

 


 

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wurde mit 13 : 0 Stimmen die persönliche Beteiligung des Herrn Stahl festgestellt. Dieser Feststellung wurde ohne Mitwirkung des Herrn Stahl beschlossen.