Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den von der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH Terrabiota, Kaiser-Wilhelm-Straße 13, 82319 Starnberg ausgearbeiteten Plan zur dreiunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 02.06.2021 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2021 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur dreiunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung inkl. Begründung nebst Umweltbericht sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.