Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den von der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH Terrabiota, Kaiser-Wilhelm-Straße 13, 82319 Starnberg ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2021 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hirschvogel Automotive Group II“ in der Fassung vom 02.06.2021 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.