Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Photovoltaik – Ökostrom 24“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.04.2021, als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie das Blendgutachten der SolPEG GmbH vom 19.04.2021 beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.