Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan „Hinterberg“ in der Fassung vom 23.06.2021 als Satzung mit den vorerwähnten Ergänzungen in den Hinweisen und der Begründung. Als Anlagen ist das Versickerungsgutachten von geoTECHNIKUM, Projekt-Nr. 1234.19 vom 14.04.2021 beigefügt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.