Sitzung: 08.09.2021 Gemeinderat
Vorlage: 01/2021/2116
Beschluss:
Würdigung
der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen
der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als
Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Es ist folgende Stellungnahmen eingegangen:
„Die
Wohngebiete „An den Linden“ und „An der Obstwiese“ haben bereits jetzt
erhebliche Belästigungen von dem Straßenverkehr auf der B17 und der
Verbindungsstraße Leeder- Denklingen zu ertragen. Darüber hinaus erfolgt an
vielen Sommertagen eine deutliche Lärmbelästigung durch die Automotive Group.
Hier
wird zur Durchlüftung der Werkshallen, gerade zu den Abend- und Nachzeiten,
durch Öffnen der Werktore die max. Lärmbelästigung weit überschritten.
Nunmehr
soll ein neuer Bauabschnitt mit Produktionsmaschinen noch näher an reine
Wohngebiete gelegt werden. Sinnvoll wäre hier genau ein Tausch der Standorte
Verwaltung hier hin und die Produktion weiter parallel zur B-17 sinnvoll. Die
hohen Verwaltungsgebäude hätten hierbei als Lärmschutz zum Ortsgebiet
Denklingen dienen können und müssen. Bereits jetzt geht durch die Anreise der
Beschäftigten auch - wieder durch die Schichtzeiten- während der Abend und
Nachtzeiten eine starke Verkehrslärmbelästigung aus. Es ist wirklich auf der
Strecke Denklingen - Leeder durch das starke Beschleunigen der Fahrzeuge direkt
nach der Bebauung, deutlich vor dem Ortsausgangsschild, kein Beitrag zu einem
ruhigen Wohnen in Denklingen.“
Beschluss:
Durch die 33. Änderung des
Flächennutzungsplans wird lediglich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines
Industriegebiets vorbereitet. Im Bebauungsplan erfolgen konkrete Angaben zum
Schallschutz. Sofern die dort festgelegten Werte überschritten sein sollten,
besteht Anspruch seitens der Anwohner, für eine Einhaltung der Werte zu sorgen.
Zuständig hierfür ist die untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt
Landsberg am Lech. Die Gemeinde hat im Bebauungsplan mit der Festsetzung der
Immissionskontingente nach DIN 45691 die im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehende
und erforderliche Beschränkung getroffen. Ob oder welcher Verkehr auf der
Kreisstraße LL 17 (Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße) fährt, ist nicht Bestandteil
der Planung. Es handelt sich um eine öffentlich gewidmete Kreisstraße, die
Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen obliegt der Polizei.
Kenntnisnahme, Eine Änderung der Planung ist
nicht veranlasst.
B Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange,
die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben aufgeführten
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht
ersichtlich.
C Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen
bzw. Einwendungen
1) Handwerkskammer für München und Oberbayern,
München, Schreiben vom 21.07.2021
Wortlaut der Stellungahme:
Die Handwerkskammer für München und
Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a.
Bauleitplanverfahren der Gemeinde Denklingen. Die im Zuge des
Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Änderungen als aus dem Planentwurf
ersichtliche Ergänzungen nehmen wir zur Kenntnis.
Darüber hinaus sei auf unsere Stellungnahme
im vorausgegangenen Beteiligungsverfahren von April dieses Jahres verwiesen:
diese wird aufrechterhalten und hat als erneut angeführt zu gelten.
Die Stellungnahme vom 01.04.2021 lautete wie
folgt:
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt
sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a.
Bebauungsplanaufstellungsverfahren sowie zu o.g. Flächennutzungsplanänderung
der Gemeinde Denklingen. Im Rahmen der o.g. Verfahren ist die Schaffung einer
neuen Industriegebietsfläche GI gemäß § 9 BauNVO mit knapp 2,5 ha Größe, im
Wesentlichen die Fl.Nrn. 1686 und 1686/1 umfassend, als Erweiterung des
Betriebsgeländes der Fa. Hirschvogel Automotive Group nun nach Süden
beabsichtigt. Hier ist neben der Errichtung von Stellplätzen ganz im Nordosten
der Neubau einer Logistik- und Fertigungshalle an der
Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße (LL17) vorgesehen, die Gebäudearchitektur
gliedert sich an die des restlichen Werks an und es wurden
Emissionsbeschränkungen aufgenommen.
Das Vorhaben zur Unterstützung der Belange eines
ortsansässigen Unternehmens durch Schaffung geeigneter Flächen für eine betriebliche
Weiterentwicklung ist von unserer Seite zu befürworten; wir weisen allerdings,
wie auch im Planentwurf und Umweltbericht vermerkt, darauf hin, dass östlich
des bestehenden Werksgeländes ein Vorranggebiet für Bodenschätze – Kies und
Sand Nr. 700 situiert ist. Wir bitten darum sicher zu stellen, dass für das
Vorhaben Beeinträchtigungen künftiger oder in Planung befindlicher
Kiesabbauflächen sowie der betrieblichen Aktivitäten bei bestehenden Anlagen
und Gewerbebetrieben in der Umgebung seitens der Gemeinde Denklingen
ausgeschlossen werden können, d.h. es also diese in keiner Weise negativ
tangiert.
Folgender Beschluss
wurde hierzu gefasst:
Kenntnisnahme. Das ca.
500 m nordöstlich gelegene Vorranggebiet Nr. 700 und dessen Belange wurden in
der Planung berücksichtigt, es ergibt sich keine Einschränkung eines künftigen
Abbaus der Kiesvorkommen durch die Änderung des Flächennutzungsplans.
Beschluss:
Kenntnisnahme, eine Änderung der Planung ist weder gefordert noch
veranlasst.
2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere
Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 14.06.2021
Wortlaut der Stellungahme:
Aus
immissionsschutzfachlicher Sicht besteht Einverständnis mit der vorgelegten
Planung.
Anmerkung zu der
redaktionellen Änderung zu Nr. 8.2 der Festsetzungen des Bebauungsplanes:
8.2 Zulässig sind
Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die Emissionskontingente LEK
nach DIN 45691 vom Dezember 2006 weder tags (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts
(22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten.
Emissionskontingente LEK
nach DIN 45691:
LEK Tag……................................ 60 dB(A) / m²
LEK Nacht………………………… 52 dB(A) / m²
Die
Emissionskontingente sind in dB(A) anzugeben. Die korrekte Schreibweise muss
beachtet werden. Das B ist in Großschrift zu schreiben. In der Begründung und
im Umweltbericht ist die Schreibweise korrekt.
Beschluss:
Die Stellungnahme bezieht sich letztlich nur auf die Aufstellung des
Bebauungsplans. Dort ist die Stellungnahme berücksichtigt.
Kenntnisnahme, Eine Änderung der 33. Flächennutzungsplanänderung ist
nicht erforderlich.
3) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 01.07.2021
Wortlaut der Stellungnahme:
Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende
1-kV-Kabelleitungen
Vorsorglich weisen wir auf verlaufende 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin.
Diese sind im beiliegenden Kabellageplan dargestellt.
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzung freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.
Bestehende
20-kV-Freileitung S6
Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft unsere 20-kV-Leitung S6. Diese ist im beiliegenden MS-Plan dargestellt. Der Schutzbereich der Freileitung beträgt 8,00 m beiderseits der Trasse.
Nachdem es sich um eine Hauptversorgungsleitung handelt, ist der Bestand weiterhin zu gewährleisten. Ein Leitungsabbau ist von unserer Seite nicht vorgesehen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass innerhalb des Leitungsschutzbereiches die Errichtung von Bauwerken im Allgemeinen nicht zulässig ist. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die in den Vorschriften der Freileitungsnorm DIN EN 50423 und die Bestimmungen DIN VDE 0105 (Arbeiten im Spannungsbereich) geforderten Mindestsicherheitsabstände eingehalten werden.
Aus diesem Grund sind sämtliche Bauvorhaben innerhalb des Leitungsschutzbereiches – wenn möglich bereits im Entwurfsstadium – zur Stellungnahme vorzulegen. Unsere Stellungnahme erfolgt gemäß Art. 65 BayBO als Träger öffentlicher Belange.
Beschränkungen und Hinweise innerhalb der Leitungsschutzzone
Wir bitten folgende Beschränkungen und Hinweise innerhalb des Leitungsschutzbereiches zu beachten:
- Innerhalb
des Schutzbereiches müssen die einschlägigen Vorschriften der DIN EN 50423
(vormals VDE-Vorschrift 0210) beachtet werden; insbesondere ist nach DIN VDE
0105 bei Arbeiten in Spannungsnähe immer ein Schutzabstand von mindestens 3,00
m zu den unter Spannung stehenden Leiterseilen einzuhalten. Jede auch nur
kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist für die am Bau
Beschäftigten lebensgefährlich.
- Bei
Verwendung eines Bau- oder Autokranes außerhalb des Schutzbereiches der
genannten Leitung muss durch geeignete, von der Baufirma zu treffende Maßnahmen
sichergestellt werden, dass ein Einschwingen des Kranseiles und der
angeschlagenen Lasten in den Schutzbereich der Leitung unter allen Umständen
unterbleibt. Der Standort eines Baukrans ist deshalb entsprechend zu wählen.
- Bei
jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitungen sind wegen der damit
verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische
Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) der Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzuhalten.
Die
Ausführungen des beigelegten Merkheftes für Baufachleute sind zu beachten.
Allgemeiner Hinweis
Bei jeder Annäherung an
unsere Versorgungsleitung sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die
Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV
(BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor
Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende
Kabelauskunft eingeholt werden.
Wir
bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt
aufzunehmen.
Betriebsstelle Buchloe
Bahnhofstraße 13
86807 Buchloe
Ansprechpartner: stv. Betriebstellenleiter Herr Michael Dürr
Tel.: 08241/5002-386
E-Mail: michael.duerr@lew-verteilnetz.de
Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter
https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.
Unter der Voraussetzung,
dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Änderung des
Bebauungsplanes einverstanden.
Beschluss:
Kenntnisnahme.
Im Flächennutzungsplan sind die
entsprechenden Leitungen übernommen und dargestellt. Die Änderung der
Flächennutzungsplan hat noch keine konkreten oder benennbaren Auswirkungen auf
die Leitungstrasse, die durch das dargestellte Industriegebiet hervorgerufen werden
würden. Im Bebauungsplan sind die Leitungen und deren Schutzzonen entsprechend
festgesetzt und werden gemäß Vorgaben der Stellungnahme berücksichtigt.
Kenntnisnahme, eine Änderung der Planung ist
nicht veranlasst.
4) Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde,
München, Schreiben vom 11.06.2021
Wortlaut der Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern hat als höhere
Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 25.02.2021 Stellung zu o.g.
Bauleitplanung genommen. Auf dieses möchten wir verweisen.
In nun vorliegender Fassung sind Änderungen
bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung vorgenommen worden. Diese
Änderungen lassen landesplanerische Belange unberührt, sodass die vorliegende
Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht.
Beschluss:
Kenntnisnahme, eine Änderung der Planung ist
nicht veranlasst.