Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Photovoltaik - Aqwiso“.

 

Das Aufstellungsgebiet grenzt in der ungefähren Höhe des Lustberghofes westlich an die Bahnlinie an; dort befindet sich auch die Zufahrt zum Anwesen Wies 1.

 

Die betroffenen Flächen sind nachfolgend schraffiert dargestellt:

 

 

Auf dieser Fläche soll im Bebauungsplan ein Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§1 Abs. 2 Nr. 10, 11 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München beauftragt.