Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 34. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 08.09.2021 (Vorentwurf vom 14.06.2021) fest.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.

 

Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 BauGB zu informieren.

 

Im vereinfachten Verfahren entfällt die zusammenfassende Erklärung nach § 13 Abs. 3 BauGB.