Beschluss:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vom 20.01.2021 wurde durch Frau Wölfl, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, mündlich bekannt gegeben. Insbesondere sagt sie aus, dass alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 genehmigt werden können. Außerdem empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung mit dem von der Verwaltung festgestellten Ergebnis festzustellen und gem. Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.  Einwendungen werden nicht erhoben. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: