Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, von den beschlossenen Richtlinien vorerst nicht abzuweichen und das Bezuschussungsverfahren für diese Maßnahme auf der Grundlage der zu gewährenden 20 % der Brutto-(Gesamt-)kosten fortzuführen. Nach Kenntnis des endgültigen BAFA-Zuschusses und der Höhe der Schlussrechnung wird dieses Thema nochmals beraten.