Sitzung: 20.10.2021 Gemeinderat
Vorlage: 01/2021/2184
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.
Sollte
das Landratsamt zu der Auffassung kommen, dass es sich um Innenbereich nach §
34 BauGB handelt ist die Gemeinde erneut nach § 36 BauGB zu beteiligen.