Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen. Als Begründung macht der Gemeinderat die Begründung des Bürgerbegehrens, das diesem Beschlussvorschlag beiliegt, zu eigen.

 


Herr Stahl beantragt während der Sitzung eine Veränderungssperre. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veränderungssperre zumindest den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan bedingt, dessen gewünschter Geltungsbereich noch vom Antragsteller nach zu melden ist. Außerdem sind die Regelungen zum Sanierungsgebiet zu beachten.