Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zur dreißigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 19.01.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 19.01.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur dreißigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Bodengutachten sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.