Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 19.01.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 19.01.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 19.01.2022 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.