Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group II“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.09.2021, als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.