Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Insbesondere stellt der Gemeinderat fest, dass die Teilfläche aus Fl.Nr. 366/20 der Gemarkung Denklingen, die an das Grundstück 366/9 angrenzt, an die Grundstückseigentümer 366/9 verkauft wird.