Sitzung: 09.03.2022 Gemeinderat
Vorlage: 01/2022/2327
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu
erteilen.
Hinsichtlich der Prüfung und Zulässigkeit
der Abstandsflächen (Bauordnungsrecht) verweisen wir auf die Zuständigkeit des Landratsamtes.