Sitzung: 09.03.2022 Gemeinderat
Vorlage: 01/2022/2330
Beschluss:
Das Bürgerbegehren ist zulässig. Der diesbezügliche Bürgerentscheid ist am Sonntag, 22.05.2022 durchzuführen. Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost berufen.