Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2022. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. 

 

Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.04.2020, wird wie folgt geändert:

 

In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „1,87“ ersetzt durch die Zahl „3,15“.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Denklingen,

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister