Beschluss:

 

Es ist bekanntzugeben, dass der Gemeinderat ein positives Ergebnis des Bürgerentscheids als Auftrag verstehen wird, über die diesbezüglich gefährdeten Teile der Dorfgebiete ein Verfahren zur Erstellung eines Innerortsbebauungsplans einzuleiten, der folgende, von der Bürgerinitiative vorgegebene Vorschriften enthält:

 

·         Pro jeweils abgeschlossener Grundstücksfläche von 225 m² darf 1 Wohneinheit errichtet werden.

·         Dabei darf die Geschossflächenzahl von 0,6 nicht überschritten werden.

·         Je Gebäude dürfen jedoch nur maximal 6 Wohnungen entstehen.