Beschluss:

 

Aus den sich aus o.a. Sachverhalt ergebenden Gründen erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

 


 

In der Diskussion bringen die Gemeinderatsmitglieder folgende Argumente vor:

 

  • Das Vorhaben widerspricht dem Inhalt der Sanierungssatzung.
  • Nach dem Neubau der Bahnhofstraße tat der Landkreis kund, dass diese in den ersten Jahren nicht mehr verändert werden darf; nun erlaubt man eine Randsteinabsenkung.
  • Dem in Bausachen oft so langsamen Landratsamt pressiert es mit dieser Entscheidung erstaunlich auffallend. Der Gemeinderat vermutet, dass die Angelegenheit schnell vor dem Bürgerentscheid durchgedrückt werden muss.
  • Dem Landratsamt zufolge fügt sich das Vorhaben auch nicht so eindeutig in die Umgebung ein, wenn das Vorliegen eines Einfügens nur „erscheint“.