Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Volk“ in der Fassung vom 06.04.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 06.04.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Volk“, diese Begründung nebst Umweltbericht sowie etwaige Gutachten sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.