Sitzung: 18.05.2022 Gemeinderat
Vorlage: 01/2022/2372
Beschluss:
Würdigung
der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen
Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung
gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Es ist keine Stellungnahmen eingegangen.
B Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme
abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe
o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
C Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen
bzw. Einwendungen
1) Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom
23.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Die Gemeinde Altenstadt regt an, bei der Ausweisung von Sonderbaugebieten
Photovoltaik auf den schonenden und sparsamen Verbrauch landwirtschaftlicher
Flächen zu achten. Die Mehrfachnutzung von Flächen durch Gebäude und
Photovoltaikanlagen wäre eine deutlich bessere Variante.
Abwägung:
Bereits im Jahr 2018 existierten in der Gemeinde Denklingen 279
PV-Anlagen auf Dachflächen, welche ca. 3.549 MWh Strom erzeugten. Parallel zum
Ausbau der Freiflächen-PV-Anlagen werden PV-Anlagen an und auf Gebäuden
weiterhin von der Gemeinde unterstützt.
Der Gemeinde sind die unterschiedlichen und teils widersprüchlichen
Ansprüche an die Bodennutzung bewusst und hat daher zunächst eine
Standortanalyse für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen erstellen lassen, um
geeignete Standorte zu ermitteln. Dabei wurden alle Belange unter- und
gegeneinander abgewogen. Die Standorte sind gemäß dieser Analyse als geeignete
Standorte ausgewiesen worden.
Ohne Ausweisung von Freiflächen Photovoltaikanlagen kann aus Sicht der
Gemeinde eine substanzielle Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht
gelingen.
Deswegen ist eine moderate Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen
notwendig und gerechtfertigt.
Beschluss:
Die Gemeinde hält an der Bauleitplanung fest.
2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere
Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Bebauungsplan
Zwei
Teilflächen der Geltungsbereiche Fl.Nr. 1831 u. 1837 Gmkg. Denklingen grenzen
an eine gefahrenverdächtige Altdeponie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1834, 1835 u.
1836 Gmkg. Denklingen an. Die Altdeponie ist im Altlastenkataster mit
ABuDIS-Nr. 18100008 erfasst.
Es
liegen Erkenntnisse über die Ablagerung von u.a. ca. 12.000 m³ Bohrgut und Bohrschlamm aus verschiedenen
Erdölaufschlussbohrungen aus den 80-ziger Jahren vor.
Aufgrund
der organischen Zusätze kann ein relevantes Deponiegaspotential nicht
ausgeschlossen werden. Angaben zur Abgrenzung der Altdeponie sind nicht bekannt.
Es konnte nicht
sicher ausgeschlossen werden, dass die beschriebene Altdeponie und die
Auffüllungen die geplanten Nutzungen negativ beeinträchtigen.
Es wurde daher im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens n. § 4 Abs. 1 BauGB empfohlen, die relevanten
Verdachtsbereiche räumlich zu erfassen und hinsichtlich potentieller Boden- und
Bodenluftkontaminationen zu untersuchen.
Die Maßnahmen sollten von einer
zugelassenen, sachverständigen Stelle
(§ 18 BBodSchG) in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde konzipiert
und durchgeführt werden.
Die
Untersuchungsmaßnahmen sind im Bericht KCK Nr. 4086-202-KCK v. 21.12.2021
dokumentiert.
Eine Abgrenzung der Altdeponie im Grenzbereich
wurde nicht vorgenommen.
Als wesentliche
Ergebnisse sind aktuell keine relevanten Deponiegasbefunde festgestellt worden.
Eine Beeinflussung, die plausibel baubegleitend nicht bewältigt werden kann, kann diesbezüglich als unwahrscheinlich
bewertet werden.
Aus Vorsorgegründen
sind im relevanten Nahbereich zur Altdeponie auf den Grundstücken Fl.Nr. 1834
und Fl.Nr. 1836 Gmkg. Denklingen (ca. 80 m vom Deponierand) bauliche Anlagen,
bei denen konstruktionsbedingte Bodenluftakkumulationen nicht ausgeschlossen
werden können, zu vermeiden.
In
diesen Bereichen sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Schutzmaßnahmen zu
konzipieren und auszuführen.
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 6 Nr. 1, § 1a Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1
Nr. 24, § 5 Abs. 3 Nr. 3, § 9 Abs. 2, Nr. 2
BauGB,
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 BayBO, und Art. 1 Satz
1 u.2, Art. 12 BayBodSchG.
Abwägung:
Es werden keine Bauflächen für Gebäude vorgesehen, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Das Landratsamt wird im Rahmen der Ausführungsplanung beteiligt.
Es liegt ein Gutachten der der Kling Consult GmbH vor: „Gutachterliche Stellungnahme Bodenluftuntersuchung BBP „ Photovoltaik Hirschvogel“ Fl.-Nr. 1837, Gemarkung Denklingen“. Im Ergebnis geht daraus hervor, dass aufgrund der hohen Porosität der im Untersuchungsgebiet natürlich anstehenden Kiese eine Migration etwaiger Deponiegase von der Entstehungsstelle nach Süden oder Osten nicht zu befürchten ist. Des Weiteren besagt das Gutachten, dass für die Flächen des BBP, in Kombination mit dem alten Gutachten von 2017 (Gutachterliche Stellungnahme BBP „Hirschvogel Automotive Group“ Denklingen), ein Gefährdungspotenzial ausgeschlossen werden kann.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise
zurückgewiesen. Die Gemeinde hält an ihrer Planung fest. Eine Änderung der
Planunterlagen ist nicht erforderlich.
3) Landratsamt
Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom
28.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Mit dem
geänderten Entwurf des vorgenannten Bebauungsplans besteht aus Sicht des
Landratsamts als Untere Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.
Wir möchten
lediglich darauf hinweisen, dass unter Ziffer 4.2 der Festsetzungen durch Text
das Planzeichen für den Zaun nicht dargestellt ist. Zur Vermeidung von evtl.
Missverständnissen sollte dieses noch so ergänzt werden wie es im Vorentwurf
vom 23.06.2021 dargestellt ist.
Abwägung:
Das Planzeichen unter Ziffer 4.2 ist in den Unterlagen, die auf der Homepage der Gemeinde Denklingen zur Verfügung standen, dargestellt.
Zur besseren Darstellung wird das Planzeichen mit einer sichtbaren Linie gezeichnet.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine
Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.
4) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom
28.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der
Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung
gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden
20-kV-Kabelleitungen DK142, DK124, D6, A-DK114, A-DK113 und
A-DK100 unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich
mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser
Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.
Der Schutzbereich sämtlicher
Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer
Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um
Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter
Kabel“.
Allgemeiner Hinweis
Bei jeder Annäherung an unsere
Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die
Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV
(BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch
die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu
gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle
Buchloe
Bahnhofstraße 13
86807 Buchloe
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer
Tel. 08241/5002-386
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de
Eine detaillierte Kabelauskunft kann
auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.
Unter der Voraussetzung, dass die
genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes einverstanden.
Abwägung:
Die vorhandenen Leitungen werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Sie werden als Hinweis in die Planzeichnung übernommen.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es erfolgt eine redaktionelle Ergänzung der Planunterlagen.
5) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10,
München, Stellungnahme vom 02.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes haben sich zu o.g.
Bebauungsplanes der Gemeinde Denklingen keine weiteren Einwände ergeben. Die
Hinweise und Empfehlungen unseres Schreibens vom 28.06.2021, AZ.:
10-3-2203-LL-15/21, sind weiterhin zu beachten.
Abwägung:
Abwägung zur Stellungnahme vom 28.06.2021:
Mit dem Bebauungsplan wird die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht. Bis auf Transformatorenstationen sind keine Gebäude vorgesehen. Die Anlage wird nicht an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Die Lösch-Wasserversorgung erfolgt über wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr Denklingen.
Die Anlagen können über einen landwirtschaftlichen Weg erreicht werden. Dieser Weg zweigt von der Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße ab und führt wieder auf die Straße. Ein Teil der Fläche kann auch über den bestehenden Parkplatz erreicht werden.
Die Hinweise auf einen Feuerwehrplan nach DIN 14095, einen Alarmplan, der Zugänglichkeit der Anlage sowie die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen sind bereits unter C8 in die Festsetzungen aufgenommen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.
Stellungnahme
der Ingenieurbüro Sing GmbH vom 28.04.2022
Wir bräuchten eine Abänderung der
Bauleitplanungsunterlagen für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage bei
der Firma Hirschvogel in der Gemeinde Denklingen. Und zwar soll die Grundfläche
abgeändert werden. Der Hintergrund ist folgender: Die Marktsituation für
Photovoltaik-Module ist aktuell aufgrund der hohen Nachfrage sehr wechselhaft.
Wir können also im Moment nicht sicher abschätzen, welche Module verbaut werden
und welche genauen Maße diese aufweisen werden. Daher kann es passieren, dass
wir mit unseren Modulreihen ein wenig enger „zusammenrutschen“ müssen, um auf
die angestrebte Anlagenleistung zu kommen. Um für diesen Fall gerüstet zu sein,
würden wir gerne die Grundflächen in den Bauleitplanungsunterlagen erhöhen.
GB 1
(westlicher GB): 21.100 m²
GB 2
(östlicher GB): 14.500 m²
Beschluss:
Die
Planunterlagen werden angepasst.