Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A    Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

 

Es ist keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

B    Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C    Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

 

1) Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 23.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Die Gemeinde Altenstadt regt an, bei der Ausweisung von Sonderbaugebieten Photovoltaik auf den schonenden und sparsamen Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu achten. Die Mehrfachnutzung von Flächen durch Gebäude und Photovoltaikanlagen wäre eine deutlich bessere Variante.

 

Abwägung:

Bereits im Jahr 2018 existierten in der Gemeinde Denklingen 279 PV-Anlagen auf Dachflächen, welche ca. 3.549 MWh Strom erzeugten. Parallel zum Ausbau der Freiflächen-PV-Anlagen werden PV-Anlagen an und auf Gebäuden weiterhin von der Gemeinde unterstützt.

Der Gemeinde sind die unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Ansprüche an die Bodennutzung bewusst und hat daher zunächst eine Standortanalyse für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen erstellen lassen, um geeignete Standorte zu ermitteln. Dabei wurden alle Belange unter- und gegeneinander abgewogen. Die Standorte sind gemäß dieser Analyse als geeignete Standorte ausgewiesen worden.

Ohne Ausweisung von Freiflächen Photovoltaikanlagen kann aus Sicht der Gemeinde eine substanzielle Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht gelingen.

Deswegen ist eine moderate Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen notwendig und gerechtfertigt.

 

Beschluss:

Die Gemeinde hält an der Bauleitplanung fest.

 

 

2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Bebauungsplan

Zwei Teilflächen der Geltungsbereiche Fl.Nr. 1831 u. 1837 Gmkg. Denklingen grenzen an eine gefahrenverdächtige Altdeponie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1834, 1835 u. 1836 Gmkg. Denklingen an. Die Altdeponie ist im Altlastenkataster mit ABuDIS-Nr. 18100008 erfasst.

Es liegen Erkenntnisse über die Ablagerung von u.a. ca. 12.000 m³ Bohrgut und Bohrschlamm aus verschiedenen Erdölaufschlussbohrungen aus den 80-ziger Jahren vor.

Aufgrund der organischen Zusätze kann ein relevantes Deponiegaspotential nicht ausgeschlossen werden. Angaben zur Abgrenzung der Altdeponie sind nicht bekannt.

Es konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die beschriebene Altdeponie und die Auffüllungen die geplanten Nutzungen negativ beeinträchtigen.

Es wurde daher im Rahmen des Beteiligungsverfahrens n. § 4 Abs. 1 BauGB empfohlen, die relevanten Verdachtsbereiche räumlich zu erfassen und hinsichtlich potentieller Boden- und Bodenluftkontaminationen zu untersuchen.

Die Maßnahmen sollten von einer zugelassenen, sachverständigen Stelle 18 BBodSchG) in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde konzipiert und durchgeführt werden.

Die Untersuchungsmaßnahmen sind im Bericht KCK Nr. 4086-202-KCK v. 21.12.2021 dokumentiert.

Eine Abgrenzung der Altdeponie im Grenzbereich wurde nicht vorgenommen.

 

Als wesentliche Ergebnisse sind aktuell keine relevanten Deponiegasbefunde festgestellt worden. Eine Beeinflussung, die plausibel baubegleitend nicht bewältigt werden kann, kann diesbezüglich als unwahrscheinlich bewertet werden.

 

Aus Vorsorgegründen sind im relevanten Nahbereich zur Altdeponie auf den Grundstücken Fl.Nr. 1834 und Fl.Nr. 1836 Gmkg. Denklingen (ca. 80 m vom Deponierand) bauliche Anlagen, bei denen konstruktionsbedingte Bodenluftakkumulationen nicht ausgeschlossen werden können, zu vermeiden.

In diesen Bereichen sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Schutzmaßnahmen zu konzipieren und auszuführen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 1 Abs. 6 Nr. 1, § 1a Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 24, § 5 Abs. 3 Nr. 3, § 9 Abs. 2, Nr. 2

BauGB, § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 BayBO, und Art. 1 Satz 1   u.2, Art. 12 BayBodSchG.

 

 

Abwägung:

Es werden keine Bauflächen für Gebäude vorgesehen, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Das Landratsamt wird im Rahmen der Ausführungsplanung beteiligt.

Es liegt ein Gutachten der der Kling Consult GmbH vor: „Gutachterliche Stellungnahme Bodenluftuntersuchung BBP „ Photovoltaik Hirschvogel“ Fl.-Nr. 1837, Gemarkung Denklingen“. Im Ergebnis geht daraus hervor, dass aufgrund der hohen Porosität der im Untersuchungsgebiet natürlich anstehenden Kiese eine Migration etwaiger Deponiegase von der Entstehungsstelle nach Süden oder Osten nicht zu befürchten ist. Des Weiteren besagt das Gutachten, dass für die Flächen des BBP, in Kombination mit dem alten Gutachten von 2017 (Gutachterliche Stellungnahme BBP „Hirschvogel Automotive Group“ Denklingen), ein Gefährdungspotenzial ausgeschlossen werden kann.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise zurückgewiesen. Die Gemeinde hält an ihrer Planung fest. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

3) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 28.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Mit dem geänderten Entwurf des vorgenannten Bebauungsplans besteht aus Sicht des Landratsamts als Untere Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Wir möchten lediglich darauf hinweisen, dass unter Ziffer 4.2 der Festsetzungen durch Text das Planzeichen für den Zaun nicht dargestellt ist. Zur Vermeidung von evtl. Missverständnissen sollte dieses noch so ergänzt werden wie es im Vorentwurf vom 23.06.2021 dargestellt ist.

 

Abwägung:

Das Planzeichen unter Ziffer 4.2 ist in den Unterlagen, die auf der Homepage der Gemeinde Denklingen zur Verfügung standen, dargestellt.

Zur besseren Darstellung wird das Planzeichen mit einer sichtbaren Linie gezeichnet.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

4) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.

Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen

Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen DK142, DK124, D6, A-DK114, A-DK113 und A-DK100 unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 

Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

Allgemeiner Hinweis

Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.

Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.

Betriebsstelle Buchloe
Bahnhofstraße 13
86807 Buchloe
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer
Tel. 08241/5002-386
E-Mail:
sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de

 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.

Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.

 

Abwägung:

Die vorhandenen Leitungen werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Sie werden als Hinweis in die Planzeichnung übernommen.

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es erfolgt eine redaktionelle Ergänzung der Planunterlagen.

 

 

5) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Stellungnahme vom 02.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes haben sich zu o.g. Bebauungsplanes der Gemeinde Denklingen keine weiteren Einwände ergeben. Die Hinweise und Empfehlungen unseres Schreibens vom 28.06.2021, AZ.: 10-3-2203-LL-15/21, sind weiterhin zu beachten.

 

Abwägung:

Abwägung zur Stellungnahme vom 28.06.2021:

Mit dem Bebauungsplan wird die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht. Bis auf Transformatorenstationen sind keine Gebäude vorgesehen. Die Anlage wird nicht an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Die Lösch-Wasserversorgung erfolgt über wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr Denklingen.

Die Anlagen können über einen landwirtschaftlichen Weg erreicht werden. Dieser Weg zweigt von der Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße ab und führt wieder auf die Straße. Ein Teil der Fläche kann auch über den bestehenden Parkplatz erreicht werden.

 

Die Hinweise auf einen Feuerwehrplan nach DIN 14095, einen Alarmplan, der Zugänglichkeit der Anlage sowie die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen sind bereits unter C8 in die Festsetzungen aufgenommen.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

Stellungnahme der Ingenieurbüro Sing GmbH vom 28.04.2022

Wir bräuchten eine Abänderung der Bauleitplanungsunterlagen für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage bei der Firma Hirschvogel in der Gemeinde Denklingen. Und zwar soll die Grundfläche abgeändert werden. Der Hintergrund ist folgender: Die Marktsituation für Photovoltaik-Module ist aktuell aufgrund der hohen Nachfrage sehr wechselhaft. Wir können also im Moment nicht sicher abschätzen, welche Module verbaut werden und welche genauen Maße diese aufweisen werden. Daher kann es passieren, dass wir mit unseren Modulreihen ein wenig enger „zusammenrutschen“ müssen, um auf die angestrebte Anlagenleistung zu kommen. Um für diesen Fall gerüstet zu sein, würden wir gerne die Grundflächen in den Bauleitplanungsunterlagen erhöhen.

GB 1 (westlicher GB): 21.100 m²

GB 2 (östlicher GB): 14.500 m²

 

Beschluss:

Die Planunterlagen werden angepasst.