Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Aqwiso“ in der Fassung vom 18.05.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Aqwiso“, diese Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Blendgutachten der SolPEG GmbH sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.