Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 18.05.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“, diese Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Gutachten der Kling Consult GmbH und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 23.06.2020 sind nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.