Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stimmt der Maßnahme zu. Diese Zustimmung ist mit der Auflage verbunden, dass die Installationsarbeiten im Verteilerschrank und die Montage des Stromzählers vor Ort mit den technischen Mitarbeitern des AZV abzuklären sind, um Irritationen beim Ablesen bzw. im Störungsfall zu vermeiden.