Sitzung: 13.07.2022 Gemeinderat
Vorlage: 01/2022/2443
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Gegen die Abweichung
hinsichtlich der Abstandsflächen erhebt die Gemeinde keine Einwände. Die
Zulässigkeit der Abstandsflächen ist durch das Landratsamt zu prüfen.