Sitzung: 16.11.2022 Gemeinderat
Vorlage: 01/2022/2526
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des
Bebauungsplanes „Photovoltaik – Hirschvogel“ einschließlich Festsetzungen und
Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.07.2022, wiederholt als Satzung. Als
Anlagen sind der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie das
Bodengutachten der Kling Consult GmbH und die artenschutzrechtliche
Relevanzprüfung beigefügt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes auszufertigen und bekannt zu machen.