Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Photovoltaik – Hirschvogel“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.07.2022, wiederholt als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie das Bodengutachten der Kling Consult GmbH und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes auszufertigen und bekannt zu machen.