Beschluss:

 

Von der als Ortsstraße gewidmeten Straße „Bergstraße“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern soll ein Teilstück eingezogen werden. Die Ortsstraße "Bergstraße“ betrifft die kompletten Fl.Nrn. 2/50, 345/14, 345/15, und 354/2 der Gemarkung Denklingen (620 m). Sie beginnt an der Kreisstraße „Hauptstraße“, Fl.Nr. 2/9 der Gemarkung Denklingen und endet an der Ortsstraße „Vorderberg“, Fl.Nr. 337 der Gemarkung Denklingen. Das dazwischenliegende Stück der Ortsstraße „Bergstraße“; Fl.Nr. 345/15 der Gemarkung Denklingen (84 m) wird eingezogen.

Begründung:

Das Teilstück der Straße „Bergstraße“ wurde mit Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 13.10.2022, URNr. R 812/2022 veräußert.