Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Verordnung:

 

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

 

 

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung der Gemeinde Denklingen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 03.02.2010, zuletzt geändert mit Verordnung vom 28.06.2018, wird wie folgt geändert:

 

In Anlage 1, Gruppe C wird ergänzend die Ortsstraße „Hinterberg“ aufgenommen.

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Andreas Braunegger

Erster Bürgermeister