Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die erste Änderung des Bebauungsplans „Unter der Halde II“ in der Fassung vom 28.09.2022, unter Einarbeitung der Beschlüsse zu den Stellungnahmen, redaktionell ergänzt am 18.01.2023 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.