Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen.

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Photovoltaik – Aqwiso“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.01.2023, als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie das Blendgutachten der SolPEG GmbH beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.