Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Photovoltaik – Salger“.

 

Das Aufstellungsgebiet (Fl.Nr. 2829 der Gemarkung Denklingen) liegt südwestlich der Bahnlinie im südöstlichen Anschluss an die bebaute Flurnummern 2829/2 (Lagerhalle) der Gemarkung Denklingen und nordöstlich des Bürger- und Vereinszentrum.

 

Die betroffene Fläche ist nachfolgend rot markiert dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf dieser Fläche soll im Bebauungsplan ein Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§ 1 Abs. 2 Nr. 10, 11 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Die Planungsarbeiten werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeitet.