Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben des Herrn Eduard Schweiger vom 10.03.2023 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Nichtannahme des Amtes festgestellt wird; außerdem wird entschieden, dass Herr Peter Edenhofer, Raiffeisenweg 4, 86920 Epfach als Listennachfolger nachrücken wird.