Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass folgende Frage im Vorbescheidsverfahren zu beantworten ist: Ist die Erweiterung des bestehenden Landgasthofes wie in den Plänen dargestellt in Form und Umfang zulässig?

 

Die Gemeinde Denklingen hat in diesem Verfahren ihr Einvernehmen zu erteilen.