Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt alle Buchungen, die Grundlage für die beiliegende Gebührenkalkulation waren, insbesondere die Abschreibungs- und Verzinsungsbuchungen, inkl. Zinssatz. Die Wasserverbrauchsgebühr und die diesbezügliche Grundgebühr bleiben unverändert.