Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den dieser Beschlussvorlage beiliegenden Angeboten und Verträgen und beschließt, dass deren Annahme genehmigt wird. Das ist mit der Auflage verbunden, dass die neuen Wasserzähler nicht alle auf einmal erworben werden, sondern dass der bisherige Rhythmus, jährlich 1/6 der Wasserzähler auszutauschen, beibehalten wird.