Beschluss:

 

Die Fragen des Landratsamtes Landsberg am Lech sind wie folgt zu beantworten:

 

·         Die Brunnen in Denklingen am Bachweg und der Brunnen Dienhausen auf der Fl.Nr. 43/2 der Gemarkung Dienhausen dienen nicht mehr Trinkwasserversorgung.

·         In Bezug auf den Brunnen Dienhausen ist eine Erklärung abzugeben, dass auf die bewilligte Trinkwasserförderung gemäß Bescheid vom 29.11.2011 verzichtet wird.

·         Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei einem Ingenieurbüro einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis nebst Verfüllplan für das Verfüllen des Brunnens Dienhausen erstellen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Erlaubnis vollzogen wird.

·         Momentan ist es Ziel der Gemeinde Denklingen, den Förderbrunnen Denklingen als Wärmelieferant für eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe zu nutzen, die Fernwärme für eine bestimmte Anzahl von Gebäuden liefern kann.