Beschluss:

 

Der oben errechnete Zuschuss wird gewährt.

Der Gemeinderat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass aus Gleichbehandlungsgründen und aufgrund von Nachfolgeanträgen kein höherer Zuschuss gewährt werden kann; es ist zu bedenken, dass das zu bezuschussende Gebäude nicht im Eigentum der Gemeinde Denklingen steht. Der Gemeinderat wünscht trotzdem eine Grundsatzdiskussion über die Anhebung der Zuschüsse für Investitionen und ggf. Änderung der Zuschussrichtlinien. Sollten sich hierbei Änderungen oder Anhebungen ergeben, gelten diese auch für diese Maßnahme.