Beschluss:

 

Die Genehmigungsfreistellung wird nicht bestätigt. Die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Ebenfalls wird das Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.