Sitzung: 05.07.2023 Gemeinderat
Vorlage: 01/2023/2680
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird verweigert.
Für den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB verweigert.