Sitzung: 05.07.2023 Gemeinderat
Vorlage: 01/2023/2681
Beschluss:
Es wird vorgetragen,
dass eine Abstufung Masterkriterien (= Kriterien, die zwingend einzuhalten
sind) und weitere Kriterien (= Kriterien, von denen variabel ein Teil
einzuhalten sind) dringend gewünscht wird, auch wenn dies die baurechtliche Prüfung
deutlich erschwert und in Einzelfällen möglicherweise nicht das eigentliche
Ziel erreicht, die Sanierungssatzung zu schärfen.
Nachdem in der
vorangegangenen Sitzung für jeden Gemeinderat unterschiedliche Wichtigkeit
bezüglich der Anforderungen bestanden und nicht eindeutig klar wurde, welche
Anforderungen als Masterkriterium gewertet werden sollen, wurden hierzu
folgende Beschlüsse gefasst:
- Folgende Kriterien
sollen ein Masterkriterium sein:
a) Wand- und
Firsthöhen – Abstimmung (9:0)
b) Dachformen –
Abstimmung (9:0)
c) Dachneigung –
Abstimmung (6:3)
d) Dachüberstände –
Abstimmung (8:1)
e) Dachfarben –
Abstimmung (0:10)
f) Dachaufbauten –
Abstimmung (7:3)
g) Solaranlagen –
Abstimmung (0:10)
h) Fassadengestaltung
– Abstimmung (0:10)
i) Balkone – Abstimmung
(1:9)
j) Einfriedung –
Abstimmung (__:__)
Die Abstimmung wurde
vorerst zurückgestellt, bis über die angepasste Regelung zu Einfriedungen
beschlossen wird (siehe Abstimmungen 3a, 4a und 4b.)
k) Vorgartenbereiche –
Abstimmung (3:7)
Folgende weitere
Beschlüsse wurden gefasst:
- Dem Überarbeiteten
Änderungen in der Fassung vom 26.06.2023 wird bis auf die in diesem
Beschluss ergänzten Anträge und Abstimmungen zugestimmt.
Abstimmung: (10:0)
- Zu den im Sachverhalt
genannten Anträgen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
a)
Stabgitterzäune sind
zuzulassen – Abstimmung: (10:0)
b)
Garagen als Nebengebäude sind
nur mit den in der Baufibel vorgesehenen Dachformen zulässig – Abstimmung:
(10:0)
c)
Steingärten oder Kunstrasen
sind nicht erlaubt – Abstimmung: (6:4)
- Weitere Beschlüsse
liegen wie folgt vor:
a)
Die Zaunhöhe soll mit
max.1,20 m festgesetzt werden - Abstimmung: (10:0)
b)
Die Regelungen zu
Einfriedungen sollen ein Masterkriterium sein - Abstimmung: (6:4)
- Von den 5 weiteren
Kriterien, die kein Masterkriterium sind (Dachfarben, Solaranlagen,
Fassadengestaltung, Balkone und Vorgartenbereiche) müssen mind. 3
Kriterien erfüllt sein - Abstimmung: (10:0)
Weitere Punkte werden
zur Kenntnisnahme vorgelegt:
1. Zukünftig ist für jedes Bauvorhaben innerhalb des
Sanierungsgebietes zusätzlich zum Bauantrag ein Gestaltungsplan mit
einzureichen.
2. Folgender
Satz wird zur Konkretisierung mit in die Baufibel aufgenommen:
„Bei Widersprüchen zu Regelungen in bestehenden Bebauungsplänen
gelten die Festsetzungen der Bebauungspläne.“
3.
Die
oben beschlossenen Änderungen werden vom Planungsverband in die Baufibel
eingearbeitet und in einer kommenden Sitzung zu folgender Beschlussfassung
vorgelegt:
„Erneuter Beschluss der Sanierungssatzung mit der Baufibel als Anhang
zur Konkretisierung der Sanierungsziele sowie Bekanntmachung der
Sanierungssatzung mit Baufibel als Anhang.“