Beschluss:

 

Es wird vorgetragen, dass eine Abstufung Masterkriterien (= Kriterien, die zwingend einzuhalten sind) und weitere Kriterien (= Kriterien, von denen variabel ein Teil einzuhalten sind) dringend gewünscht wird, auch wenn dies die baurechtliche Prüfung deutlich erschwert und in Einzelfällen möglicherweise nicht das eigentliche Ziel erreicht, die Sanierungssatzung zu schärfen.

Nachdem in der vorangegangenen Sitzung für jeden Gemeinderat unterschiedliche Wichtigkeit bezüglich der Anforderungen bestanden und nicht eindeutig klar wurde, welche Anforderungen als Masterkriterium gewertet werden sollen, wurden hierzu folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Folgende Kriterien sollen ein Masterkriterium sein:

a) Wand- und Firsthöhen – Abstimmung (9:0)

b) Dachformen – Abstimmung (9:0)

c) Dachneigung – Abstimmung (6:3)

d) Dachüberstände – Abstimmung (8:1)

e) Dachfarben – Abstimmung (0:10)

f) Dachaufbauten – Abstimmung (7:3)

g) Solaranlagen – Abstimmung (0:10)

h) Fassadengestaltung – Abstimmung (0:10)

i) Balkone – Abstimmung (1:9)

j) Einfriedung – Abstimmung (__:__)

Die Abstimmung wurde vorerst zurückgestellt, bis über die angepasste Regelung zu Einfriedungen beschlossen wird (siehe Abstimmungen 3a, 4a und 4b.) 

k) Vorgartenbereiche – Abstimmung (3:7)

 

 

Folgende weitere Beschlüsse wurden gefasst:

 

  1. Dem Überarbeiteten Änderungen in der Fassung vom 26.06.2023 wird bis auf die in diesem Beschluss ergänzten Anträge und Abstimmungen zugestimmt.

Abstimmung: (10:0)

 

  1. Zu den im Sachverhalt genannten Anträgen wurden folgende Beschlüsse gefasst:

a)       Stabgitterzäune sind zuzulassen – Abstimmung: (10:0)

b)      Garagen als Nebengebäude sind nur mit den in der Baufibel vorgesehenen Dachformen zulässig – Abstimmung: (10:0)

c)       Steingärten oder Kunstrasen sind nicht erlaubt – Abstimmung: (6:4)

 

  1. Weitere Beschlüsse liegen wie folgt vor:

a)       Die Zaunhöhe soll mit max.1,20 m festgesetzt werden - Abstimmung: (10:0)

b)      Die Regelungen zu Einfriedungen sollen ein Masterkriterium sein - Abstimmung: (6:4)

 

  1. Von den 5 weiteren Kriterien, die kein Masterkriterium sind (Dachfarben, Solaranlagen, Fassadengestaltung, Balkone und Vorgartenbereiche) müssen mind. 3 Kriterien erfüllt sein - Abstimmung: (10:0)

 

 

Weitere Punkte werden zur Kenntnisnahme vorgelegt:

 

1.      Zukünftig ist für jedes Bauvorhaben innerhalb des Sanierungsgebietes zusätzlich zum Bauantrag ein Gestaltungsplan mit einzureichen.

 

2.      Folgender Satz wird zur Konkretisierung mit in die Baufibel aufgenommen:

 

„Bei Widersprüchen zu Regelungen in bestehenden Bebauungsplänen gelten die Festsetzungen der Bebauungspläne.“

 

3.      Die oben beschlossenen Änderungen werden vom Planungsverband in die Baufibel eingearbeitet und in einer kommenden Sitzung zu folgender Beschlussfassung vorgelegt:

 

„Erneuter Beschluss der Sanierungssatzung mit der Baufibel als Anhang zur Konkretisierung der Sanierungsziele sowie Bekanntmachung der Sanierungssatzung mit Baufibel als Anhang.“