Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt bei einem Teilstück der Römerstraße eine Höhenbeschränkung für Fahrzeuge anzuordnen (à Vorschriftzeichen Nr. 265 (Verbotszeichen) nach Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO)

Auf die Anordnung einer Gewichtsbeschränkung wird verzichtet.