Sitzung: 26.07.2023 Gemeinderat
Vorlage: 01/2023/2698
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt bei einem
Teilstück der Römerstraße eine Höhenbeschränkung für Fahrzeuge anzuordnen (à Vorschriftzeichen Nr. 265
(Verbotszeichen) nach Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO)
Auf die Anordnung einer
Gewichtsbeschränkung wird verzichtet.