Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch und billigt den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Bebauungsplan „Netzgärten-Ost“ in der Fassung vom 28.02.2014 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 28.02.2014 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Bebauungsplan „Netzgärten-Ost“, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, des LRA Landsberg (H. Neupert), und der Unteren Abfallbehörde/Bodenschutzbehörde des Landratsamtes Landsberg) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.