Beschluss:

 

 

  1. Die vorgelegte Ausführungsplanung wird genehmigt.
  2. Der weitere zeitliche Ablauf hängt von den anstehenden Haushaltsberatungen ab.

 

Hinweis: Da sich das Haushaltsjahr 2023 bis jetzt sehr gut entwickelt hat, ist es durchaus möglich, die Wertstoffsammelstelle und die Schiebelgasse in den Haushalt aufzunehmen.