Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen.

 

Der Gemeinderat beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Egart – südlich der Epfacher Straße“, in der Fassung vom 26.10.2023, redaktionell ergänzt am 07.02.2024 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.