Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zur sechsunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 07.02.2024 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2024 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur sechsunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung, sowie diese Begründung nebst Umweltbericht sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.